Spendenabzugsfähigkeit


Spendenabzugsfähigkeit verlängert.

Die JabezKidz V.o.G hat für weitere 4 Kalenderjahre die Spendenabzugsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet konkret darf die Jabezkidz V.o.G. aktuell steuerabzugsfähige Spendenquittungen ausstellen.


 

Die JabezKidz V.o.G hat für weitere 4 Kalenderjahre die Spendenabzugsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet konkret darf die Jabezkidz V.o.G. aktuell steuerabzugsfähige Spendenquittungen ausstellen.

 

Dies ist die Bestätigung seitens dem Ministerium der Finanzen bzw. des Ministeriums für Entwicklungszusammenarbeit in Brüssel, dass unsere Vereinigung nun im Sinne von Artikel 145/33 § 1 Absatz 1 Nr 2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Hilfe in Entwicklungsländern leistet.

 

Dadurch ist es uns weiterhin möglich jedem Spender, der mindestens 40 € in einem Kalenderjahr gespendet hat, eine offiziell anerkannte Quittung auszustellen.

 

In Abhängigkeit der Höhe dieser Geldzuwendung, gewährt der Staat zur Zeit eine Ermäßigung seiner Einkommensteuer. 

 

Die Quittungen werden in den ersten 2 Monaten des folgenden Kalenderjahres versandt. Dazu müssen der Name sowie die vollständigen Adressdaten des Spenders vorhanden sein.

Bei Spenden bitte vollständigen Namen, sowie Adresse (und Unternehmensnummer) angeben.

Bei weiteren Fragen, melden Sie sich bei uns unter info@jabezkidz.org